Wasseröffnung

Am Tag der Wasseröffnung müssen alle Haupthähne in den Gärten, VOR den Uhren abgesperrt sein!
Zudem ist es erforderlich, dass alle Pächter im eigenen Garten sind, bzw. jemanden Beauftragen, damit wir freien Zugang zu den Wasseruhren  (Kontrolle der Verplombung) haben.  Bitte überprüft Eure Wasserhähne!

Die Haupthähne müssen jedoch unbedingt verschlossen bleiben, bis die ausdrückliche Ansage zum Öffnen gegeben wird.
Auf keinen Fall die Haupthähne selbstständig öffnen, da es sonst nicht möglich ist ein eventuelles Leck in der Hauptleitung festzustellen.

Wird nach der Öffnung ein Leck in irgendeinem der Gärten/Wege VOR der Wasseruhr festgestellt (bei nicht anwesenden Pächtern evtl. auch Wasser aus den Lauben fließt), sofort beim bereitstehenden Wasserwart Thomas Herrscheid  melden.

Sollte es zu unerwünschten Wasseraustritten kommen, weil jemand am Tag der Wasseröffnung nicht vor Ort ist, seine Leitung defekt ist und / oder der Absperrhahn / Wasserhähne nicht geschlossen sind, wird ihm der komplette Schwund- anteilmäßig- in Rechnung gestellt!