Pacht und Kosten

Die laufenden Jahreskosten in einem Kleingarten sind deshalb so erschwinglich, weil das Bundeskleingartensetz (BKleingG) dafür die Voraussetzungen schafft. Dort heißt es in § 1:

„Ein Kleingarten ist ein Garten, der

  1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
  2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).“

Zu den Pachtkosten, die von der Stadt Essen festgesetzt und erhoben werden,  kommen noch der Mitgliedsbeitrag, Verbrauchskosten für Wasser und Strom sowie eine der gewünschten Versicherungssumme entsprechender kleiner Versicherungsbeitrag für die Laube. Die jährlichen Kosten liegen somit etwa zwischen 250,00 und 500,00 €.

Sogenannte passive Mitglieder (ohne Garten) zahlen lediglich 18,00 €  Mitgliedsbeitrag pro Jahr.

Weitere Auskünfte zu allen Kosten kann der Vorstand geben.