Mit der Verplombung der Wasseruhren sind folgende Regeln unbedingt einzuhalten:
- Die Verplombung dar auf keinen Fall beschädigt werden!!!
- Möchte jemand eine defekte Wasseruhr austauschen, so muss diese im Beisein vom 1. oder 2. Vorsitzenden ausgetauscht werden.
Gleichzeitig wird der Zählerstand der alten, wie auch der neuen Uhr registriert und die neue Wasseruhr wieder durch den 2. Vorsitzenden verplombt. - Bei beschädigten und manipulierten Plomben wird der Wasserschwund vom Jahr auf diese Mitglieder aufgeteilt.
- Nach dem Schließen der Wasserleitung im Herbst, dürfen die Wasseruhren erst nach dem Ablesen ausgebaut werden!
Bis dahin muss die Plombe unbeschädigt sein.