Mitführen von Hunden in der Kleingartenanlage
Das Mitführen von Hunden in den Kleingartenanlagen (KGA) führt immer wieder zu Streitigkeiten. Insbesondere dann, wenn Personen durch mitgeführte Hunde häufig angebellt, attackiert oder gar gebissen, Sachen beschädigt, Spielflächen, Wege, u.a. Gemeinschaftsflächen, durch Tierkot verunreinigt werden. Welche Pflichten obliegen demjenigen, der Hunde in der Kleingartenanlage mitführt
Dem Kleingartenpächter als Hundehalter bzw. Hundeführer obliegt die Pflicht, insbesondere dafür zu sorgen, dass der/die mitgeführten Hund(e)
Es sei an dieser Stelle betont, dass dem Kleingartenpächter auch die Pflicht obliegt. dafür zu sorgen, dass auf seinem Gartengrundstück geduldete Personen, die Hunde mitführen, die in der KGA diesbezüglich geltenden Regelungen befolgen.
KGA = Kleingartenanlage / KGO = Kleingartenordnung / KGV = Kleingärtnerverein