Gartenbegehung

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


Am 09. November 2024, erfolgt die Gartenbegehung für die Gärten Nr: 12 bis 22 .

Schwerpunkte der Gartenbegehung
• Ist der Weg vor dem Garten unkrautfrei?
• Hat der Garten eine Nummer?
• Kleingärtnerische Nutzung: Reicht die Anbaufläche aus (ungefähr ein Drittel der Gesamtfläche)?
• Keine unerlaubten Gewächse? (z.B. Gehölze, die über 3 m hoch, aber keine Obstgehölze sind)
• Einhaltung der Bauvorschriften
• Gesamteindruck des Gartens (keine Verunkrautung, kein Bauschutt, kein Müll, Zustand der Bäume usw.)

Der Vorstand ist dem Stadtverband und den Mitgliedern seines Vereins gegenüber dafür verantwortlich, dass alle Gärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet werden.
Kleingärten sind nicht nur Erholungsgärten, sondern sie müssen auch immer dem Anbau von Gemüse und Obst zum eigenen Bedarf dienen. 
Es gibt ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 17.04.2004, das festlegt, dass für die kleingärtnerische Nutzung ein Drittel der Fläche verwendet werden muss, damit es sich um einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt. Diese Regelung hängt mit der Höhe des Pachtzinses zusammen, der sich an dem für landwirtschaftlich genutzter Flächen orientiert.

Hinsichtlich der Einhaltung der 1/3 Regelung ist uns bewusst das die Gartenfreunde damit Probleme haben. Dies werden wir bei den Eingaben der Stellungsnahmen berücksichtigen. Wichtig für die Besichtigung ist vor allem der äußere Eindruck der Parzelle, die Einfriedung zum öffentlichen Weg (Gartennummer vorhanden??), sowie nichtgenehmigte Bauten.

Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mitarbeit.

Bis dahin wünschen wir Euch beste Gesundheit!

Mit gärtnerischen Grüßen,
 G. Gromberg und W. Sander