Kleingärtner werden

Wie wird man Kleingärtner und was man wissen sollte


Ein Kleingärtner hat Rechte aber auch Pflichten.
Keine Zielgruppe wird im Hobby- und Freizeitbereich so gut geschützt, wie der Kleingärtner durch das Bundeskleingartengesetz (BKleinG).
Natürlich ist es die Aufgabe und die Pflicht eines jeden Gartenfachberaters, bei der Beratung seines Vereins und seiner Vereinsmitglieder neben der jeweils gültigen Kleingartenordnung des Vereins auch das Bundeskleingartengesetz zur Anwendung zu bringen.

Jeder Kleingärtner sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass ein Kleingarten nur Pachtland ist und für Kleingartenanlagen ganz bestimmte Regeln und Ordnungen bzw. sogar Gesetze gelten. So gelten besondere Bestimmungen nicht nur hinsichtlich einer Bebauung, sondern auch der Bepflanzung eines Kleingartens.

Ergänzende Regelungen zur Umsetzung des Bundeskleigartengesetzes und zur vorbeugenden Regelung der Beziehungen im Verein finden Sie zum Beispiel in den Rahmenkleingartenordnungen der Landesverbände und deren untergeordneten Verbände.
Diese Verordnungen sollten bei der Entscheidung, einen Kleingarten anzupachten, immer mit berücksichtigt werden.

Nicht zuletzt sind auch Pachtverträge und Regeln der Vereine selbst zu berücksichtigen, da diese letztendlich für ein harmonisches Vereinsleben verantwortlich sind.

Die Einhaltung der Gesetze, Regelungen und Kleigartenordnungen ist keine Ermessensfrage!


Wie können Sie Pächter in einem Kleingartenverein werden?
Einen Kleingarten zu pachten ist einfacher als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will trotzdem sorgfältig überlegt sein, sie prägt doch entscheidend das zukünftige Leben der ganzen Familie. Ein paar Fragen, die sich – künftige Kleingärtner /innen unbedingt stellen sollten sind:
– Habe ich Lust in einem Kleingarten zu arbeiten?
– Reicht die Freizeit für die Anforderungen, die auch der Kleingarten an mich stellt?
– Werden mein Partner und meine Kinder gerne mitmachen?
– Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
– Kann ich mich in einem Verein integrieren?
– Bin ich bereit aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Wenn Sie alle Fragen mit „ ja „ beantworten können, könnte ein Kleingarten zu Ihnen passen.


Jetzt brauchen Sie sich nur noch zu bewerben.
Der Vorstand des Kleingartenvereins wird Sie in die Liste der Gartenbewerber aufnehmen. Ist ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht unbedingt in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden, soziale Aspekte werden zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen.
Sie müssen also Mitglied in einem Verein werden, um einen Kleingarten pachten zu können. Die Pflanzen, Laube, und alles was zur Gartenarbeit gehört übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. (Wertermittlungsprotokoll beachten)

Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen auch noch laufende Zahlungen an:
– Beiträge für Verein, Verband, etc.
– jährliche Pacht
– Versicherungen ( Laube, Inhalt, Unfall )
– Wassergeld / Stromgeld (Wenn Anschluss vorhanden)

Eins ist sicher. Ein Kleingarten verlangt viel Zeit ab. Kontinuierliches Arbeiten im Garten ist immer gut, so wächst Ihnen die Gartenarbeit nicht über den Kopf und die Freude an Ihrem Garten bleibt Ihnen auf Dauer erhalten. Auch sollten Sie möglichst ein paar Mal in der Woche nach Ihrem Kleingarten sehen, auch im Winter.

Haben Sie immer noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens? Dann bewerben Sie sich!

Wir freuen uns auf Sie.