Krach im Grünen

Krach im Grünen Kinderlärm im Garten: Welche Rechte haben Nachbarn?

Wer gern im Liegestuhl entspannen möchte, der sollte unempfindlich gegenüber Kinderlärm im Garten sein. Doch nicht jeder bringt dafür die Langmut auf, sondern schreitet genervt bei den Eltern ein. Schließlich gibt es doch Ruhezeiten. An die haben sich auch Kinder zu halten, oder etwa nicht?

Diese Ruhezeiten gelten

Je nach örtlichen Regelungen gelten in Deutschland zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie 22 Uhr und 6 Uhr oder 7 Uhr Ruhezeiten. An Sonntagen und Feiertagen sogar rund um die Uhr. Daran hat sich jeder Bürger zu halten und soll in diesen Zeiträumen seine Nachbarn nicht akustisch belästigen.  Auch der Nachwuchs soll sich danach richten. Aber das tut er nicht immer.

Stattdessen schreit, lacht und tobt er gern lautstark auf den Grünflächen von Wohnhäusern und -anlagen. Auf die Uhr schaut er dabei selten. Was für manche Menschen einfach nur harmloses Spielen ist, halten andere für ärgerlichen Kinderlärm im Garten und beschweren sich bei den Eltern darüber. Die sind während der Ruhezeiten tatsächlich verpflichtet, den kleinen Rabauken Einhalt zu gebieten. Allerdings sind sie damit nicht immer erfolgreich.

Kinderlärm im Garten:

Lautes Spielen „als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens“ ist hinzunehmen. Dem muss sich das Ruhebedürfnis der Nachbarn unterordnen.

Aber: Eine Handhabe gibt es für sie, wenn sie sich in unzumutbarer Weise belästigt fühlen. Sprechen Sie die Eltern an und versuchen Sie der guten Nachbarschaft wegen, Eltern Kinder zumindest in den Ruhezeiten auch zur Ruhe anhalten. Ein Gespräch hilft oft mehr als Ermahnungen oder Streit.

Das sollte doch gelingen.